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   BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74   

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https://dejure.org/1974,67
BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74 (https://dejure.org/1974,67)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1974 - IV C 21.74 (https://dejure.org/1974,67)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1974 - IV C 21.74 (https://dejure.org/1974,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von unwiderruflichen Tatsachen zu Lasten des Antragstellern durch Bau der Neubaustrecke der Bundesstraße 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1294
  • DVBl 1974, 566
  • DÖV 1974, 422
  • BauR 1974, 259
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
    Dabei ist aus dem erwähnten Zweck der Rechtsschutzgarantie schon allgemein herzuleiten, daß der Rechtsschutzanspruch des Bürgers um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 18. Juni 1973 - 1 BvR 23/73 - in DVBl. 1974, 79 [81]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
    Die in der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe liegende Sicherung vorläufigen Rechtsschutzes gehört daher zu den wesentlichen Elementen des Rechtsschutzes überhaupt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 2. September 1963 - BVerwG I C 142.59 - in BVerwGE 16, 289 [292 ff.]; Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 79.69 - [Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 23]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 19. Juni 1973 - I BvL 39/69 - in BVerfGE 35, 263 [272 f.]).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 79.69

    Enteignungsverfahren für die Verlegung einer Fernwasserleitung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
    Die in der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe liegende Sicherung vorläufigen Rechtsschutzes gehört daher zu den wesentlichen Elementen des Rechtsschutzes überhaupt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 2. September 1963 - BVerwG I C 142.59 - in BVerwGE 16, 289 [292 ff.]; Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 79.69 - [Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 23]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 19. Juni 1973 - I BvL 39/69 - in BVerfGE 35, 263 [272 f.]).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
    Die in der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe liegende Sicherung vorläufigen Rechtsschutzes gehört daher zu den wesentlichen Elementen des Rechtsschutzes überhaupt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 2. September 1963 - BVerwG I C 142.59 - in BVerwGE 16, 289 [292 ff.]; Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 79.69 - [Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 23]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 19. Juni 1973 - I BvL 39/69 - in BVerfGE 35, 263 [272 f.]).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
    Im Hinblick auf diese Gewährleistung ist für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgehen muß, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. z.B. Beschluß vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - [DVBl. 1966, 273]).
  • BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72

    Zulassung einer Revision im Verwaltungsrecht - Aufschiebende Wirkung einer Klage

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß es dann, wenn sich die Verwaltungsbehörde - wie hier - bereits auf zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, auch bei offenem Verfahrensausgang Angelegenheit des Klägers ist, diejenigen Umstände darzutun, die sein überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen können (vgl. Beschluß vom 14. November 1972 - BVerwG IV C 49.72 - [Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21]).
  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung wäre z.B. anzunehmen, falls sich ohne weiteres und in jeder vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise erkennen ließe, dass der angefochtene Bescheid rechtmäßig ist und die Rechtsverfolgung des Betroffenen keinen Erfolg verspricht (vgl. BT-Drs. 14/5943 S. 25 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht NJW 1974, 1294).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 8 ME 66/19

    Abschiebungsandrohung; Altersgrenze; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis,

    Für die Begründetheit des Rechtsbehelfs nach § 80 Abs. 5 VwGO kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an, wenn der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung offen bleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.8.2018 - 13 ME 49/18 -, juris Rn. 11).
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